AGB Hamburg, Fa. Jürgen Wefer
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und andere gewerbliche Kunden, Agenturen, Ämter, Behörden, usw.. Privatpersonen bieten wir unsere Leistungen zu den hier definierten Konditionen nicht an.
2. Die Angebote des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
3. Bei individuellen Angeboten ist der Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.
4. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung durch Fa. Jürgen Wefer, verbindlich zustande.
5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und gelten ab dem jeweiligen Lagerort. Umlagerungen oder Auslieferungen werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.
§3 Preise und Kosten
1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Fa. Jürgen Wefer.
2. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gültigengesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, aus, und ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.
4. Sämtliche ausgewiesene Preis gelten nur bei Abholung durch den Kunden ab/an der Lager des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer. Serviceleistungen sind ggf. gesondert in der Preisliste ausgewiesen oder werden speziell für einen Auftrag kalkuliert.
5. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, werden zusätzlich berechnet.
6. Das Beladen von Fahrzeugen ist ebenso wie Ladungssicherung oder das Bereitstellen von Verpackungsmaterial nicht Bestandteil der Leistung des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer,
a. Für die Bereitstellung von Personal bei Unterstützung z.B. Fahrzeugbeladung wird je Fahrt je angefangene 30 Minuten EUR 20,00 je Person zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt insbesondere auch für das Verpacken von Ware
§4 Zahlungsmodalitäten
1. Der Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung unmittelbar nach der Auftragsbestätigung des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind.
3. Der Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, händigt grundsätzlich keine Ware aus, bis fällige Rechnungen vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
§5 Material
1. Sollten mehrere Exemplare eines Artikel angeboten werden und der Käufer erwirbt nur einen Teil der Charge, hat er Anspruch auf eine mittlere Qualität bezogen auf die vorhandene Gesamtmenge. Eine Auswahl von speziellen/einzelnen Artikeln ist (für den angegebenen Preis) ausgeschlossen.
D.h. Der Käufer erhält die vom Verkäufer nach besten Wissen und Gewissen zusammen gestellte Teilmenge. Sollte eine gezielte Auswahl durch den Käufer gewünscht werden, wird ein Aufschlag von 25 % des Kaufpreises fällig.
2. Das dargestellte / angebotene Material wurde von uns in Augeschein genommen und nach besten Wissen und Gewissen bewertet und dargestellt. Eine Garantie irgendeiner Art kann daraus in keiner Weise abgeleitet werden. Unabhängig davon in welchen Zustand sich das angebotene Material tatsächlich befindet, wird es ausschließlich als „defekt“ verkauft. Dies gilt auch für originalverpackte Neuware. Als Wiederverkäufer für die angebotene (im Preis reduzierte Ware) sind wir nicht in der Lage Gewährleistungen irgendwelcher Art zu übernehmen / anzubieten. Hilfsweise wird die Höhe der Haftung auf maximal den Kaufpreis begrenzt.
§6 Lieferungen und Leistungszeit
1. Die Waren sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.30 bis 17:30 Uhr am Lager abzuholen .
2. Bei Lieferung durch den Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, an einem dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat der Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung des – Hamburg, Fa. Jürgen Wefer.
5. Die Leistungen Transport bzw. Lieferung beinhaltet den reinen Transport vom Lager zum Lieferort und ggf. zurück. Auch die Be- und Entladung am Lager des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, ist in der Leistung enthalten. Die Verladearbeiten am Anlieferungsort ist nicht in dieser Leistung enthalten, kann auf Wunsch jedoch hinzugebucht werden.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
§ 7 Transportgefahr
Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport vom Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.
§ 8 Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nachÜbergabe/ Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggf. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
2. Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann der Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, nach Wahl das Material reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.
3. Eine weitergehende Haftung des Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, ist ausgeschlossen.
4. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat der Kunde dem Eventfundus, Fa. Jürgen Wefer, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Elmshorn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.
Elmshorn, den 5.2.2016
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